Häufig gestellte Fragen
Die Fristen für die Rauchfangkehrer-Tätigkeiten sind im Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz (§32) geregelt.
Die Preise für Leistungen des Rauchfangkehrers sind in der Höchsttarifverordnung geregelt.
Ein Feuerlöscher ist die erste Maßnahme zum Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden und kann somit schnell und wirksam Schlimmeres verhindern. In Oberösterreich ist pro Haushalt mindestens ein Feuerlöscher vorgeschrieben.
Dies kann pauschal nicht beantwortet werden. Je nach Art des Hauses benötigt man einen anderen Feuerlöscher. Gerne beraten wir Sie vor Ort und helfen Ihnen bei Ihrer Erstausstattung. Ein Feuerlöscher muss alle 2 Jahre gewartet werden, auch dies übernehmen wir gerne für Sie - egal ob Firmen, Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser.
Handfeuerlöscher müssen nach ÖNORM F 1053 alle 2 Jahre überprüft werden. Als zertifizierter Rauchfangkehrerbetrieb übernehmen wir gerne die Überprüfung für Sie.
Für Ihre Sicherheit bieten wir Ihnen Löschdecken, Fettbrandlöscher sowie CO2-Feuerlöscher an.
Rauchfangkehrer Florian Kieninger und sein Team sind im Bezirk Schärding und Ried/I. in den Gemeinden Andorf, Enzenkirchen, Lambrechten, Mayrhof und Sigharting zuständig. Für andere Kehrgebiete können Sie den zuständigen Rauchfangkehrer hier nachlesen: Rauchfangkehrer Zuständigkeiten
Der zuständige Rauchfangkehrer kann außerhalb der Heizperiode (1. Juni - 30. September) und nicht später als 4 Wochen vor dem nächsten Kehrtermin, gewechselt werden. Mehr Informationen zum Wechsel finden Sie in der Gewerbeordnung.
Ja, Sie können Ihren Kehrtermin verschieben. Kontaktieren Sie uns einfach und nennen Sie uns Ihren Wunschtermin.
Bei Vermietung und Verkauf von Objekten ist immer ein Energieausweis beizulegen.
Ja. Sei 01.07.2013 sind Rauchwarnmelder für alle Neu- und Umbauten in jedem Aufenthaltsraum (ausgen. Küche) vorgeschrieben. Bei Bestandsbauten gibt es keine gesetzliche Regelung, jedoch empfehlen wir einen Rauchwarnmelder, um frühzeitig Brände zu erkennen. (§ 2 Oberösterreichische Bautechnikverordnung)
Wir empfehlen in jedem Haushalt mit einer Feuerstätte zusätzlich einen CO-Melder anzubringen, um frühzeitig gegen das unsichtbare und geruchslose Gas Kohlenmonoxid gewarnt zu werden.
